Was Sie über Ihren Gärtner wissen sollten
Wichtige Infos zur Branche des Garten- und Landschaftsbaus
Der Landschaftsgärtner (Garten- und Landschaftsbau) zählt zu den Berufen des Gartenbaus, in dem sich folgende Fachrichtungen vereinen:
- Friedhofsgärtner
- Zierpflanzenbauer
- Obst- und Gemüsebauer
- Baumschuler
- Staudengärtner
- Landschaftsgärtner
Anhängig von der Branche sind aber auch der Baumpfleger und der Greenkeeper von Bedeutung. Letztendlich arbeiten wir eng mit der gesamten Baubranche und den dazugehörigen Fachrichtungen zusammen.
Verbände der grünen Branche
In der grünen Branche gibt es verschiedene (z.T. übergeordnete) Verbände und Vereine wie den Fachverband Garten- und Landschaftsbau - FGL -, das Ausbildungswerk AuGala, die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst - DGGL - und viele mehr. Natürlich arbeiten wir im Landschaftsbau eng mit Landschaftsarchitekten (manchmal auch mit Hochbauarchitekten) und Behörden (zum Beispiel der Unteren Naturschutzbehörde) zusammen und setzen Maßnahmen nach deren Vorgaben um.
Veranstaltungen rund ums Grün
Viele regionale Landesgartenschauen oder überregionale Bundesgartenschauen werden von den Gemeinden/dem Bund ausgerichtet, von Landschaftsarchitekten geplant und von Landschaftsgärtnern ausgeführt beziehungsweise umgesetzt. Außerdem gibt es unzählige Veranstaltungen, Messen, Besichtigungen und Feste, die von der grünen Branche organisiert und betreut werden.
Gesetze und Regelwerke im Garten- und Landschaftsbau
Für die Bauwerke des Gärtners hat die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Gültigkeit. Sie beinhaltet alle wichtigen Regelungen für Bauvorhaben und garantiert eine ordentliche Durchführung (von der Planung bis zur Abrechnung). Auftraggeber und Auftragnehmer profitieren zudem von einer Sicherheit hinsichtlich der meisten Abläufe und Modalitäten. Neben der VOB gibt es viele weitere Regelwerke, wie die Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau), die Vorgaben des BdB (Bund Deutscher Baumschulen) und des DNV (Deutscher Naturwerkstein Verband). Zwischen privaten Bauherren und dem Landschaftsgärtner wird in der Regel ein Vertrag nach BGB geschlossen.
Der Landschaftgärtner zählt nicht zu den Handwerkern sondern zu den Dienstleistungsberufen. Somit gibt es für unsere Branche leider auch keine Zulassungsbeschränkung. Das hat zur Folge, dass sich jeder - ob mit oder ohne Ausbildung - als Landschaftsbauer gütlich tun kann. Wir beschäftigen fast ausschließlich gelernte und/oder qualifizierte Mitarbeiter, was sich natürlich in der Qualität unserer Leistungen wiederspiegelt. Die Mitgliedschaft im Fachverband Garten-Landschafts- und Sportplatzbau weist uns und seine Mitglieder als Fachbetrieb aus.