Gewährleistungsproblematik
Pflanzung und Rasen mit Gewähr auf Anwachsen
Nur durch die Beauftragung der Fertigstellungspflege kann vom Auftragnehmer gewährleistet werden, dass die Pflanzung oder die Rasenanlage sich so entwickelt, wie vereinbart und entsprechend einen abnahmefähigen Zustand erreicht. Lehnt der Auftraggeber es ab, die entsprechenden Leistungen durch die Firma durchführen zu lassen, die für die Herstellung der Pflanzung oder der Rasenanlage verantwortlich ist, muss der Auftragnehmer die Gewährleistung für den Erfolg der Maßnahme ablehnen. In diesem Falle obliegen alle anfallenden Pflegemaßnahmen und die Verantwortung für die Pflanzung oder die Rasenanlage dem Auftraggeber. Der Hersteller der Pflanzung oder der Rasenanlage kann bei unvollständigem oder ausbleibendem Erfolg der Maßnahme nicht haftbar gemacht werden.
Fertigstellungspflege beaufragen?
Es ist stets anzuraten, die Fertigstellungspflege zu beauftragen, da gerade in der Anfangszeit einer Pflanzung/Rasenanlage noch regulierend eingegriffen werden kann, falls sich eine ungewünschte Entwicklung einstellt. Dass ein geschultes Auge des Fachmanns hier früher erkennen kann, ob und welche Maßnahmen nötig sind, versteht sich von selbst. Da wir aber theoretisch auch für die Pflanzung eines einzelnen Grashalms in der Haftung sind, übersteigen die Kosten für die Pflege oftmals die der eigentlichen Pflanzmaßnahme. Hier sollte natürlich abgewogen werden, ob die Beauftragung der Fertigstellungspflege tatsächlich sinnvoll ist.
Die Entwicklungspflege und die Unterhaltungspflege
An die Fertigstellungspflege sollte die Entwicklungspflege nahtlos anschließen um die Pflanzung in den gewünschten Zustand zu überführen. Ist dieses Stadium erreicht, beginnt die Unterhaltungspflege, die den Zustand erhalten soll.