Gehölzschnitt und das Recht
Wichtige Dinge, die Sie beachten müssen
Selbst als Landschaftsgärtner und Fachmann in Sachen Gehölzschnitt, darf man nicht einfach schneiden, fällen und roden, wie (und schon gar nicht wann) es einem beliebt. Auch hier hat der Gesetzgeber verschiedene Richtlinien und Vorschriften erlassen, die es unbedingt einzuhalten gilt. Die Gesetzestexte sind nicht immer eindeutig und schon gar nicht leicht zu verstehen, sie betreffen nicht nur den Fachmann sondern haben auch für Privatpersonen uneingeschränkte Gültigkeit.
Auch wenn eine Schnittmaßnahme für ein Gehölz zu einem bestimmten Zeitpunkt durchaus sinnvoll und auch wichtig wäre, so sollte die Auswirkung dieser Maßnahme auf alle damit in Verbindung stehenden Tiere und Pflanzen Beachtung finden und entsprechend abgewogen werden. Hier hilft das Gesetz und regelt so manche Maßnahme….
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stammen von einem Vortrag im Rahmen des Galabau-Forum Südhessen 2011 von Herrn Roman Krettek und dem Flyer „Gehölzschnitt- und Pflege – die neue Rechtslage“ der unteren Naturschutzbehörde in Kassel.