Die Maßnahmen der Fertigstellungspflege
Pflanzungen und Saatarbeiten
In den entsprechenden Normen sind die Leistungen und abnahmefähige Zustände beschrieben und gelten als bindende Vorgabe.
Die Fertigstellungspflege für Pflanzungen
Die Fertigstellungspflege ist für Pflanzarbeiten in der DIN 18916 unter Punkt 7 beschrieben. Je nach Jahreszeit, Standort und Pflanzenauswahl sind verschiedene Maßnahmen notwendig um den abnahmefähigen Zustand zu erreichen. Hierzu zählen:
- Lockern, Säubern und Ausmähen der Flächen,
wobei Wildwuchs und Unrat entfernt werden, Pflanzenverankerungen geprüft und vertrocknete und beschädigte Pflanzenteile entfernt werden. - Düngen der Flächen
- Wässern der Pflanzen
Die Fertigstellungspflege für Rasenanlagen
Für Rasen- und Saatarbeiten ist die Fertigstellungspflege in der DIN 18917 unter Punkt 7.3 beschrieben. Zu den Maßnahmen der Pflege gehören folgende Leistungen:
- Beregnen
- Düngen
- Mähen
wobei der abnahmefähige Zustand je nach Rasentyp zwischen vier und sechs Mähgängen erreicht ist (bei Landschaftsrasen nur ein Mähgang) - Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs
Kosten und Gewährleistung
Die Leistungen der Fertigstellungspflege sind keine Nebenleistungen und sind entsprechend gesondert zu vergüten. Sie müssen als eigene Position in einem Angebot verfasst werden. Der Auftraggeber kann entscheiden, die Leistungen selbst zu erbringen, was allerdings zum Ausschluss der Gewährleistung führt.